Die Fachschaft Medizin Essen spricht sich klar dafür aus, dass Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Abs. 1 StGB als medizinische Leistung am Universitätsklinikum Essen angeboten werden müssen.
Ein Universitätsklinikum steht seinem Anspruch nach für die Gesamtheit medizinischer Versorgung, Forschung und Lehre – Bereiche, in denen Frauengesundheit und reproduktive Selbstbestimmung eine maßgebliche Rolle spielen.
Schwangerschaftsabbrüche gehören für uns in ein medizinisches System, das Patientinnen ernst nimmt, Selbstbestimmung respektiert und Versorgungslücken schließt. Ein Universitätsklinikum sollte die Verfügbarkeit dieser straffreien und medizinisch regulären Leistung absichern.
Die Frage nach dem Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen geht dabei über die Organisation einer einzelnen medizinischen Leistung hinaus. Sie berührt grundsätzliche Fragen der medizinischen Versorgung und des Umgangs mit reproduktiver Selbstbestimmung. Medizinische Institutionen müssen im Umgang mit diesen Fragen hohe Maßstäbe von Verantwortung, Sicherheit und Gleichberechtigung anlegen.
Wir begrüßen daher die Absicht des Universitätsklinikums, künftig entsprechend seines staatlichen Versorgungsauftrags Schwangerschaftsabbrüche in allen Indikationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anzubieten. Darüber hinaus erwarten wir, dass die neuen Maßstäbe in der Patientinnenversorgung nun auch Teil des Curriculums in der Gynäkologie der Medizinischen Fakultät Essen werden, sodass die Versorgung von Patientinnen auch für die Zukunft gesichert ist.
Als Fachschaft stehen wir für eine Medizin, die Frauen als selbstbestimmte Patientinnen anerkennt, reproduktive Selbstbestimmung respektiert und ihrer öffentlichen Verantwortung gerecht wird.
Lilli Kube und Julian Schmitjes
für die Fachschaft Medizin Essen

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